GRATIS ENERGIEAUSWEIS


Mit dem neuen Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist jeder Verkäufer und Vermieter verpflichtet einen Energieausweis erstellen zu lassen, und die entsprechenden Werte bei jedem Inserat zu veröffentlichen.

Gemäß § 9 Abs. 1 EAVG 2012 ist mit einer Geldstrafe bis zu EUR 1.450,00 zu rechnen, wenn in einer Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des zu verkaufenden/vermietenden Nutzungsobjektes nicht angegeben wird. Es handelt sich hierbei um eine Verwaltungsübertretung.

Das Team von RP Immobilien hilft Ihnen durch diesen Paragraphendschungel!

Wir bleiben für Sie als Verkäufer bzw. Vermieter einziger Ansprechpartner und erledigen bei einem Aufnahmetermin alle Formalitäten.

Sie erteilen uns einen Alleinvermittlungsauftrag und bezahlen, auch im Erfolgsfall, weder eine Provision, noch eine Gebühr für den Energieausweis*. Unser Service ist für Sie kostenlos!

Hier finden Sie unsere Standard-Angebote für Vermieter (Verlinkung auf Seite) bzw. Verkäufer (Verlinkung auf Seite), die selbstverständlich kostenlos in diesem Angebot enthalten sind.

Wir behalten uns vor Wohnungen aus diesem Service auszuschließen.